AGB
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für die schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich bei seetal outdoor (nachfolgend der «Veranstalter» genannt) oder einer von ihm anerkannten Buchungsstelle, abgeschlossenen Verträge.
2. Anmeldung/Vertragsabschluss
Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Veranstalter zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und den Veranstalter wirksam. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter.
Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Version der AGB, welche für dieses Vertragsverhältnis nicht einseitig geändert werden kann.
3. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, die Leistungen gemäss der Ausschreibung und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Spezielle Wünsche können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
4. Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der aktuellen Preisliste. Sie sind in Schweizer Franken angegeben. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag gem. Buchungsbestätigung/Rechnung ist in der Regel vor Beginn der Aktivität zu leisten; anderslautende Zahlungsbedingung werden auf der jeweiligen Rechnung vermerkt.
Werden die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullierungskosten werden gemäss Ziffer 6 eingefordert.
6. Annullation oder Änderung der Buchung durch den Kunden
Eine Annullierung/Änderung durch den Kunden vor Beginn der Aktivität ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Bei jeder Annullierung/Verschiebung/Änderung wird dem Kunden folgender Anteil der Gesamtkosten gem. Buchungsbestätigung in Rechnung gestellt:
• bis 21 Tage vor Aktivitätsbeginn 25%
• bis 14 Tage vor Aktivitätsbeginn 50%
• bis 7 Tage vor Aktivitätsbeginn 75%
• weniger als 7 Tage vor Aktivitätsbeginn 100%
• am Tag des Aktivitätsbeginns 100%
Wenn der Kunde zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann, werden 100% der Gesamtkosten fällig. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
7. Annullation oder Änderung der Aktivität durch den Veranstalter
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt oder geändert werden, wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen betreffend Annullationskosten gemäss Ziffer 6 in Kraft.
Wird die Aktivität infolge höherer Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlichen Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglicht, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird beim Veranstalter als «frei verfügbar» hinterlegt. Der Teilnehmer kann sich zu einem anderen Angebot neu anmelden und der hinterlegte Betrag wird verrechnet. Der Veranstalter bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Der Veranstalter kann die Aktivität oder einzelne vereinbarte Leistungen ändern, wenn es unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Naturverhältnisse etc.) erfordern.
8. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Wird eine Aktivität vom Kunden vorzeitig abgebrochen oder verlassen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.
9. Teilnahmebedingungen
Bei den Aktivitäten ist eine gute Gesundheit Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.
Die Aktivitäten finden in Zecken-Risikogebieten statt. Es wird empfohlen, sich vorgängig mit dem Thema auseinanderzusetzen und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen.
Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und die Weisungen des Veranstalters, strikte zu befolgen. Bei Missachtung kann der Teilnehmer von der Aktivität ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
10. Versicherung
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Veranstalter empfiehlt eine umfassende Kranken- und Unfallversicherung mit Einschluss von Rettungskosten sowie eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht.
Es wird zusätzlich der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung empfohlen.
11. Haftung
Der Veranstalter verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es nicht möglich ist, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt.
Sollte es aus sicherheitsrelevanten Gründen zu Verzögerungen/Verspätungen/Verlängerungen eines Programmes kommen, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz für nicht erreichte ÖV-Verbindungen, verspätete Heimkehr, verpasste Termine und Forderungen von Dritten, Lohn- und Ferienausfall und dergleichen.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind.
Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.
Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen.
Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so kann aus dieser Vermittlertätigkeit keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregelmässigkeiten übernommen werden.
Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
12. Beanstandungen
Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem verantwortlichen Aktivitätsleiter sofort bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Kein Leiter ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Leiter bemüht sein, Abhilfe zu schaffen.
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief, beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.
13. Notfallkonzept
Bei unvorhergesehenem Wetterumschwung, welcher einen Abbruch der Aktivität erforderlich macht, ist in absehbarer Nähe zum Camp eine geschützte Notunterkunft verfügbar. Für den Transport vom Camp zur Notunterkunft werden wo nötig Drittpersonen einbezogen.
Im Falle eines medizinischen Notfalls während einer Aktivität ist der Teilnehmer selber für den Transport in eine Gesundheitseinrichtung verantwortlich. Der Veranstalter ist bemüht, den Teilnehmer dabei bestmöglich zu unterstützen.
14. Hygienische Verhältnisse während der Aktivität
Aufgrund des ständigen Aufenthalts im Freien entspricht die Zubereitung der Nahrung und Getränke nicht immer den gewohnten hygienischen Verhältnissen.
Die Übernachtung findet im Zelt statt (nicht geschlechtergetrennt) und das Camp verfügt über keine sanitären Einrichtungen.
15. Bild- und/oder Tonaufnahmen
Alle Arten von Bild- und/oder Tonaufnahmen sind aus urheber- und per-sönlichkeitsrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können insbesondere Schadenersatzansprüche auslösen.
16. Hunde
Es ist nicht erlaubt, einen Hund mit an die Veranstaltung zu bringen
17. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Es findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Hitzkirch.
18. Veranstalter
seetal outdoor
Cornelistrasse 20
CH-6285 Hitzkirch
+41 77 526 11 92
info@seetaloutdoor.ch
www.seetaloutdoor.ch
Bankverbindung: Raiffeienbank Hitzkirchertal
IBAN: CH97 8080 8002 6906 7505 3
Inhaber: seetal outdoor, 6285 Hitzkirch